News vom 08. September 2021

Bearbeitungs- und Planungsprozess eines Toolboxgeschäftes

Toolboxgeschäfte sind Verkaufsprojekte mit Spezialtarifierung die bei Angeboten Anwendung finden, welche

  • mit betrieblichen Regelangeboten
  • mit betrieblichen Regelangeboten inklusive Verstärkungsleistungen
  • in Kombination mit betrieblichen, sich gegenseitig beeinflussenden Regelangeboten und Extrafahrten

geführt werden.

Toolboxgeschäfte gibt es unter anderem bei:

  • Grossveranstaltungen
  • Messen/Events/Kongresse
  • RailAway-Angebote (Basis Vereinbarung RailAway)
  • (Ferien)-Pass-Angebot (Regional beschränkt gültige Kombi-Angebote mit ein- oder mehrtägiger Gültigkeit)
  • Übrige Freizeitangebote (regionale Kombiangebote)
  • Schülertransporte (im Regelverkehr)

Ein Marktverantwortlicher Genossenschafter (MV) ist projektbezogen für die Umsetzung von Toolboxgeschäften zuständig. Jeder Genossenschafter kann in Absprache mit der Geschäftsstelle des Tarifverbundes OSTWIND (GS OTV) als MV Verkaufsprojekte leiten. Der MV füllt das Datenblatt und das Berechnungstool (Datei «Datenblatt und Berechnungstool») aus und reicht dieses bei der GS OTV zur Beurteilung ein.

Je nach erwartetem Umsatz des Toolboxgeschäfts gelten die folgenden Entscheidungskompetenzen:

  • Bis CHF 10'000.00 jährlich:          GS OTV
  • Bis CHF 50'000.00 jährlich:          ArG Toolbox (sofern einstimmiger Beschluss)
  • Ab CHF 50'000.01 jährlich:           Verwaltung

Die erwähnten Dokumente stehen auf dem Sharepointserver zur Verfügung. Sie finden hier auch das neue Pflichtenheft der ArG Toolbox.

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