Fahrgastrechte
Der öffentliche Verkehr in der Schweiz funktioniert in der Regel sehr zuverlässig und ist von einer hohen Qualität geprägt. Trotzdem können unvorhergesehene Ereignisse und Verspätungen nicht immer vermieden werden. Ab dem 1. Januar 2021 erhalten Reisende deshalb eine Entschädigung, wenn sie mit 60 oder mehr Minuten Verspätung am Reiseziel eintreffen. Diese Regelung gilt bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Schweiz. Auch Abonnentinnen und Abonnenten erhalten eine Entschädigung – in der Höhe des Tageswerts des Abonnements. Die Entschädigungsanträge können online oder an jedem bedienten Verkaufspunkt aufgegeben werden.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular für eine Entschädigung finden Sie hier.