Gültigkeit

Tageskarten, Monats- und Jahresabos gelten vom 1. Gültigkeitstag 0:00 Uhr bis um 5:00 Uhr des dem letzten Gültigkeitstages folgenden Tages.

Verbundfahrausweise gelten bis zum letzten fahrplanmässigen Halt, der vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erreicht werden kann. Ist die Fahrt mit einem bis zu drei Stunden gültigen Verbundfahrausweis auf direktem Weg nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer möglich, kann die Fahrt bis zum Reiseziel fortgesetzt werden. Dies gilt auch für Anschlussbillette, die zu einem Verbundfahrausweis gelöst wurden. Umwegsfahrten und Rückwärtsfahrten sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Beispiel: Für die Reise Mammern – Vättis ist ein Einzelbillett, alle Zonen, gültig. Dies, obwohl die Reise mit Umsteigen in Romanshorn, Rorschach und Bad Ragaz total 3 Stunden und 15 Minuten dauert und damit 15 Minuten länger als die Gültigkeitsdauer gemäss Tarif.

 

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