Erneuerung, Erstattung, Kündigung
Erneuerung/Kündigung
Anders als Halbtax und GA müssen OSTWIND Firmenabos nicht gekündigt werden. Sie erhalten 30 Tage vor Ablauf des Abos ein Erinnerungsmail mit dem Hinweis, dass Ihr Firmenabo bald ausläuft. Wenn Sie anschliessend Ihr Firmenabo nicht aktiv beantragen und kaufen, erhalten Sie auch kein neues Abo.
Zur Erneuerung des OSTWIND Firmenabos müssen Sie dieses zuerst wieder wie im Vorjahr beantragen. Jede Firma hat dazu einen Link zum eigenen Antragsformular. Wenn Sie den Link für das Formular nicht mehr haben, wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers.
Rückgabe/Erstattung
OSTWIND Firmenabos können in einem gewissen Zeitraum bzw. unter Inbezugnahme gewisser Kriterien annulliert und (teil)erstattet werden. Die genauen Erstattungsbedingungen sind im Tarif 651.13 unter Artikel 10ff zu finden.
Erstattungen können über unser Kontaktformular oder per Mail an info@ostwind.ch beantragt werden. Erstattungsanträge können entweder vom Aboinhaber oder vom Arbeitgeber eingereicht werden.
Bitte beachten Sie:
- Der Preis des Firmenabos basiert auf den regulären OSTWIND Jahresabo-Preisen. Bei einem OSTWIND Jahresabo bezahlen Sie 9 mal den Preis eines Monatsabos und können damit 12 Monate fahren. Die letzten 3 Monate sind geschenkt und dadurch nicht erstattbar.
Wurde Ihr Anliegen mit diesen Angaben geklärt?
Montag bis Freitag von 08.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Telefon: 071 226 88 99